Schulaufnahme für das Schuljahr 2026/2027
Liebe Eltern,
wird Ihr Kind zum Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig, erhalten Sie hier allgemeine Informationen zur Einschulung und eine Anleitung zur Anmeldung für die Schulaufnahme. Bitte nehmen Sie die Anmeldung online vor. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Link zur Anmeldung:
https://sps.bms-lsa.de/

Wird unser/mein Kind mit Beginn des Schuljahres 2026/27 schulpflichtig?
Wenn Ihr Kind bis zum 30.06.2026 das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird es mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 schulpflichtig und nimmt nach der Einschulung seinen Schulbesuch wahr. Vorzeitig angemeldete Kinder werden mit der Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig und sind nach der Einschulung zum Schulbesuch verpflichtet.
Wo erfolgt die Anmeldung des schulpflichtig werdenden Kindes?
Die Eltern/Personensorgeberechtigten melden nach Aufforderung durch den Schulträger bzw. die Schule ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule an. Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor. Die Anmeldung ist durch die Eltern/Personensorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen (Unterschriften beider Personensorgeberechtigten werden benötigt).
Welche Unterlagen müssen wir/muss ich zur Anmeldung mitbringen?
Folgende Unterlagen bzw. Informationen benötigen Sie bei der Anmeldung:
• zur Bestätigung der Personalien zum Kind die Geburtsurkunde zum Kind oder das Familienstammbuch,
• Nachweise zur Sorgeberechtigung, ggf. Vollmacht zur alleinigen Anmeldung durch einen Sorgeberechtigten
• Name, Anschrift und Telefonnummer der besuchten Kindertageseinrichtung (wenn zutreffend)
• Es wäre hilfreich, wenn Sie sich im Vorfeld der Anmeldung überlegen, ob Ihr Kind am Ethik- oder Religionsunterricht teilnehmen soll, da wir diese Information zur Anmeldung abfragen.
Muss unser/mein Kind an der schulärztlichen Untersuchung teilnehmen?
Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen. Alle Schulanfänger erhalten nach der Anmeldung in der Schule eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.
Kann unser/mein Kind vorzeitig eingeschult werden?
Kinder, die bis zum 30.06.2026 das 5. Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung wird in der Schule innerhalb des Anmeldeverfahrens gestellt.
Kann die Einschulung unseres/meines Kindes verschoben werden?
In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden. Den Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht können Sie über die Grundschule beim Landesschulamt bis zum 15.04.2026 stellen. Der Antrag ist zu begründen und zu belegen. Das Landesschulamt teilt Ihnen bis zum 31.05.2026 die Entscheidung zum Antrag mit.
Was ist zu tun, wenn unser/mein Kind in einer Grundschule in freier Trägerschaft aufgenommen werden soll?
Beabsichtigen Sie, ihr Kind in eine Grundschule in freier Trägerschaft einzuschulen, teilen sie dies der für sie zuständigen öffentlichen Grundschule am Hauptwohnsitz mit Namen und Anschrift der Grundschule in freier Trägerschaft, in die das Kind
eingeschult werden soll, bis zum 01.03.2026 mit. Die Schule in freier Trägerschaft informiert Sie und die zuständige öffentliche Grundschule schriftlich über die Aufnahme des Kindes.
Was ist zu tun, wenn unser/mein Kind in einer Grundschule außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches aufgenommen werden soll?
Soll Ihr Kind eine Grundschule besuchen, die sich außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches der nach dem Hauptwohnsitz zuständigen öffentlichen Grundschule befindet, müssen Sie einen Antrag auf Ausnahme stellen. Für die Antragsstellung müssen zwingende Gründe dargelegt werden. Der Antrag ist bis zum 31.03.2026 an die gemäß Einzugsbereich ursprünglich zuständige Grundschule zu richten. Diese Grundschule leitet die Unterlagen an das Landesschulamt weiter. Das Landesschulamt informiert Sie über die getroffene Entscheidung.

